Deutsche Waldjugend Landesverband Hamburg e.V.

Kosten und Bedingungen

Wir haben uns gegen Pauschalpreise entschieden, da wir unseren Gästen die Möglichkeit geben wollen, ihre Kosten selber zu bestimmen, indem sie z.B. ein umweltbewusstes Verbrauchsverhalten an den Tag legen.
Der Endpreis besteht daher immer aus:
– Kaltmiete
– Strom
– Gas
– Wasser/Abwasser

Kaltmiete (ohne Strom, Gas, Wasser):
Haus und Gelände inkl. Übernachtung und Tagesnutzung (19 Uhr bis 14 Uhr am Folgetag, bei aufeinanderfolgenden Tagen ist 14 Uhr die Endzeit am letzten Tag).

  • Jugendgruppen, Kindergärten, Schulklassen: 5 EUR pro Person und Nacht, mindestens aber 50 EUR
  • Mischgruppen (Jugendverbände, wo aber so gut wie nur Erwachsene Ü27 Jahre anwesend sind): 8 EUR pro Person und Nacht, mindestens aber 80 EUR
  • Erwachsenengruppen: 10 EUR pro Person und Nacht, mindestens aber 100 EUR
  • Waldjugend-Mitglieder und Förderkreismitglieder: Pauschalverrechnung über Kostenstelle inkl. Nebenkosten (i.d.R. 100 EUR)

Nur Tagesmiete ohne Übernachtung: (z.B. für Tagungen, Seminare), Nutzung nur Erdgeschoß (1 Seminarraum).

  • Jugendgruppen, Kindergärten, Schulklassen: pauschal 50 EUR  (Aufpreis 2. Seminarraum DG: 20 EUR)
  • Mischgruppen (Jugendverbände, wo aber so gut wie nur Erwachsene Ü27 Jahre anwesend sind): 8 EUR pro Person und Nacht, mindestens aber 80 EUR
  • Erwachsenengruppen: pauschal 100 EUR (Aufpreis 2. Seminarraum DG 50 EUR)
  • Waldjugend-Mitglieder und Förderkreismitglieder: Pauschalverrechnung über Kostenstelle inkl. Nebenkosten (i.d.R. 100 EUR)

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, zuzüglich Nebenkosten!

Nebenkosten (ab 1. September 2023)
Strom (nach Ablesung Zähler) 0,60€ pro kwH
Gas (nach Ablesung Zähler) 8,00€ pro m³
Wasser (inkl. Entsorgung des Abwassers (Sammelgrube): 20 EUR pro m³ (1.000 l)
Telefon steht nicht mehr zur Verfügung.
Internetnutzung 2 EUR pro angefangener Tag

Feuerholz: 85 EUR pro Schüttraummeter (Schätzung), sofern welches zur Verfügung steht (s.u.), ggf. stehen kostenlose Holzreste zur Verfügung

Informationen zur Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe

Ab dem 01.01.2013 gilt eine Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, etwa Hotels, Pensionen, Jugendherbergen oder Privatzimmern. Mit der Steuer soll insbesondere auch die kulturelle und touristische Attraktivität Hamburgs gefördert werden. Die Steuer bemisst sich nach dem Nettoentgelt (also ohne Umsatzsteuer), das pro Person für eine Übernachtung gezahlt wird. Nebenleistungen – wie z.B. Frühstück – werden nicht erfasst.

bis unter 10 Euro – 0 Euro,

bis unter 25 Euro – 0,50 Euro… etc.

Im Haus bene partus liegt der Mietpreis inklusive Strom, Gas und Wasser in der Regel zwischen ca. 6 und 12 EUR, je nach Personenzahl und Verbrauchsintensität. Aus diesem Grund kann es sein, dass die Übernachtung entsprechend besteuert wird. Dieser Aufschlag wird in Rechnung gestellt, wenn bei der Abrechnung ein Pro-Kopf-Übernachtungsentgeld von mehr als 10 EUR anfällt.

Wir haben versucht, gegen die Erhebung dieser Steuer beim Haus bene partus Einspruch einzulegen, die Finanzbehörde hat uns jedoch beschieden, dass diese Steuer für alle Übernachtungen gilt, es sei denn, diese sind geschäftlich veranlasst.


Welche Einschränkungen gibt es für die Nutzung? Was ist verboten?
1. Es ist eine volljährige Person über die Buchung informiert oder ich bin selber volljährig
2. Im Haus und auf dem Gelände ist der Alkoholkonsum jeglicher Art wie auch der Drogenkonsum ausnahmslos verboten.Wir bitten von Anfragen (und Diskussionen) diesbezgl. abzusehen.
(Bezgl. Nachfragen zur Cannabis-Legalisierung: Auch Cannabis-Konsum ist im Haus, auf dem Gelände und im Umkreis von 200m um das Gelände verboten, da das Haus eine Kinder- und Jugendeinrichtung gem. §5 Abs 2 lit 3 des Cannabisgesetzes ist. )
3. Im Haus ist Rauchen verboten.
4. Die Hausordnung und der Mietvertrag werden von mir befolgt werden.
5. Mir ist bewusst, dass ich nach der Buchung 14 Tage kostenfrei zurücktreten kann und dass danach Kosten anfallen.
6. Ich werde die Rechnungen nach Erhalt umgehend begleichen.
7. Mir ist bewusst, dass ich für Schäden jeglicher Art, die während meiner Anmietung entstehen, voll hafte.
8. Larp-Rollenspiele, Mittelalterfeste, lautes Musizieren, laute Feiern auf dem Freigelände sind absolut verboten.
9. Das Aufhängen von Transparenten, Plakaten, politischen Botschaften auf dem Außengelände ist verboten.
10. Im Obergeschoß ist offenes Feuer inklusive Kerzen verboten. Es fällt eine Vertragsstrafe von 250 EUR zzgl. der Reparatur- und Reinigungskosten an, sollten Wachsflecken o.ä. auftauchen 

11. Es ist ein Selbstversorgerhaus. Das bedeutet, dass ich folgendes mitbringen muss: Toilettenpapier, Spülmittel, Reinigungsmittel, Feudel/Wischtücher, Schwämme sowie natürlich Lebensmittel.

12. PKW Zufahrt zum Haus mit maximal 2 – 3 PKW.

Wer darf das Haus bene partus nutzen?

Der Zweck des Hauses „bene partus“ ist es, Kindern und Jugendlichen Natur und Gemeinschaftserlebnis näher zu bringen, dabei auch zu lernen, auf Annehmlichkeiten und Komfort des Alltags zu verzichten.
Gemäß dieses Zwecks wird das Haus „bene partus“ von Seiten der Waldjugend neben der Nutzung für Gruppenstunden und Seminare der Waldjugend vorrangig an folgende Gruppen vermietet:

Pfadfindergruppen
Waldjugendgruppen
Naturerlebnis- und Erfahrungsgruppen
Kindergärten und Schulklassen

Wir behalten uns vor, diese Gruppen zu bevorzugen, da sie dem Bildungszweck des Hauses gerecht werden.
Des Weiteren sind aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit LARP-Orgas, Mittelaltergruppen oder „Party-Veranstaltungen“ von der Nutzung ausgenommen.


Wer darf das Haus bene partus nicht nutzen?

Grundsätzlich dürfen LARP-Orgas, Mittelaltergruppen, „Party-Veranstalter“ sowie Gruppen, bei denen der Konsum von Alkohol und Drogen im Vordergrund steht, das Haus nicht nutzen.
Außerdem:
– Gruppen, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen (haben)
– Gruppen, die in der Vergangenheit mindestens zweimal – bezüglich Zahlung – gemahnt werden mussten
– Gruppen, die mutwillig und absichtlich Schäden angerichtet haben
– Gruppen, die die Nachbarschaft / die Umwelt des Hauses empfindlich gestört haben
– Gruppen, die uns bei der Buchung oder Abrechnung nachweislich getäuscht haben (z.B. falsche Angaben gemacht haben)

Diese Gruppen wird die Waldjugend grundsätzlich bei einer erneuten Anfrage ablehnen.


Wieviele Personen können im Haus schlafen?

Die Schlafraumkapazität reicht für maximal 20 Personen (Kinder/Jugendliche).
Es gibt keine Möglichkeit, die Gruppe zu trennen, auch keinen privaten Raum für „Lehrer/Betreuer“
Auch sanitäre Anlagen etc. sind für eine Übernachtung von ca. 20 Personen ausgelegt.

Geschirr und Besteck sowie Tische und Stühle sind für 25 Personen vorhanden.

Gibt es Betten?
Nein. Es gibt Liegeflächen die mit Teppich belegt sind. Schlafsack und Isomatte sind also mitzubringen.

Gibt es Feuerholz?
Ja, es gibt trockenes Feuerholz, siehe Preisliste. 

Buchung & Stornierung

Wie buche ich?
Idealerweise wird nach einer Prüfung der Belegungsübersicht über unser Buchungsformular gebucht.
Im Anschluss erhaltet Ihr auf dem gewünschten Weg (Post oder E-Mail) den Mietvertrag.
Diesen schickt Ihr bitte umgehend unterschrieben zurück und überweist die Anzahlung.
Anschließend erhaltet Ihr alle notwendigen Informationen, den Schlüsselcode erhaltet Ihr ab 1 Woche vor dem Termin.

Wie kann ich stornieren, welche Kosten kommen bei der Stornierung auf mich zu?
Grundsätzlich kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages kostenlos storniert werden. Hierzu reicht eine E-Mail oder ein
Anruf.

Im Anschluss fallen Stornokosten lt. Eurem Mietvertrag an.

Wenn Ihr natürlich helft, dass jemand anders das Haus nutzt, dann ist das alles kein Problem. Ebenso kann man drüber reden, wenn Ihr z.B. Euer Wochenende verschieben möchtet.

Wie bekomme ich den Schlüssel?
Gar nicht mehr. Es gibt ein elektronisches Schloß und für dieses erhaltet Ihr eine Woche vorher per E-Mail einen Code. Dieser Code gilt an den Veranstaltungstagen.


Sonstiges – Do´s and dont´s.

Rauchen, Alkohol und sonstige Drogen…
… sind im Haus und auf dem Gelände absolut verboten.
Rauchen – nur auf der Terrasse erlaubt, wenn geeignete Aschenbecher mitgebracht werden.

Wieviele Parkplätze gibt es beim Haus?
Stellplätze für maximal 2 PKW.
Bitte nicht mit mehr als 2-3 PKW zum Haus fahren, damit die Straße nicht noch mehr beschädigt wird.

Wie kommen wir zum Haus?
Die sinnvollste Anreise ist mit Bus und Bahn. Die S3/S31 bis Neuwiedenthal oder Harburg, und dann mit dem Bus 340 bis zur Haltestelle „Ehestorfer Heuweg“. Von dort sind es 10-15 Minuten zu Fuß. Bitte – und das ist ernst gemeint – nicht mit mehr als 2-3 Autos zum Haus fahren. Der Weg ist ein Privatweg und wird durch die Autos mehr und mehr beschädigt. Damit ist auch das Abholen durch die Eltern gemeint. Außerdem liegt das Haus direkt am Naturschutzgebiet.

Gibt es Personal vor Ort?
Nein.

Wofür werden die Mieteinnahmen und die Kosten für die Nebenkosten verwendet?
Die Mieteinnahmen werden zur Deckung der Miete, die an den Eigentümer des Hauses – die Stadt Hamburg – gezahlt werden muss, verwendet. Die Nebenkosten werden zur Deckung der Gasrechnung, der Stromrechnung, der Wasserrechnung, der Abwasserrechnung der Entsorgungsfirma, der Schornsteinfegerkosten, der Wartungskosten etc. verwendet.
Für den Fall, dass hier einmal „Überschüsse“ entstehen, werden diese wiederum in das Haus und die Verbesserung der dortigen Ausstattung gesteckt.